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AGB

allgemeine geschäftsbedingungen der autofahrschule drive cool

bei unklarheiten oder fragen wenden sie sich bitte an die autofahrschule drive cool.

wir geben ihnen sehr gerne auskunft.

1. gewährleistung

der ausbildende fahrlehrer oder die ausbildende fahrlehrerin ist staatlich geprüft oder eidgenössisch diplomiert und im besitz des fahrlehrerausweises zur erteilung von gewerbsmässigem fahrunterricht.

die autofahrschule ist bestrebt, jeden fahrschüler und jede fahrschülerin unter nachstehenden geschäftbedingungen gründlich und effizient auszubilden, damit der neulenker oder die neulenkerin nach bestandener führerprüfung sicher unterwegs ist.

2. inkrafttreten der geschäftsbedingungen

die allgemeinen geschäftsbedingungen treten bei der anmeldung in kraft und enden automatisch nach der praktischen führerprüfung.

3. anmeldungen

ahrschultermine können telefonisch gebucht werden. während des praktischen fahrunterrichts werden keine anrufe entgegengenommen. der/die fahrlehrer/in ist bestrebt, raschmöglichst zurückzurufen. anmeldungen können auch mit dem online-anmeldeformular auf der homepage oder per e-mail, sms oder whatsapp erfolgen. alle vereinbarten termine sind verbindlich.

4. dauer und kosten des verkehrskundeunterrichts, einer fahrstunde, der antritts- und administrationspauschale sowie der erhalt einer gratisfahrstunde

4.1.1 dauer und kosten des verkehrskundeunterrichts

der verkehrskundeunterricht dauert vier doppelstunden (eine stunde entspricht 60 minuten, eine doppelstunde 120 minuten) und kostet bei barzahlung chf. 170.00 (inkl. material und getränke). die bezahlung des kursgeldes berechtigt zur teilnahme am kurs. ein gültiger lernfahrausweis ist während des kursbesuchs mitzuführen.

4.1.2 dauer und kosten einer fahrstunde

eine fahrstunde dauert 60 minuten und kostet bei barzahlung chf. 80.00. in dieser zeit sind allfällige instruktionen, erläuterungen, demos und die schlussbesprechung inbegriffen. ein gültiger lernfahrausweis ist während jeder fahrstunde mitzuführen.

4.1.3 kosten der antritts- und administrationspauschale

fahrschüler/innen bezahlen eine einmalige antritts- und administratonspauschale. diese pauschale kostet bei barzahlung chf. 80.00.

die eingeschlossenen und nicht eingeschlossenen dienstleistungen der antritts- und administrationspauschale sind unter ziffer 7 aufgeführt.

4.1.4 gratisfahrstunde

fahrschüler/innen erhalten für jeden vermittelten fahrschüler oder jede vermittelte fahrschülerin während der praktischen führerausbildung eine gratisfahrstunde.

wenn vermittelte fahrschüler oder vermittelte fahrschülerinnen die praktische führerausbildung wiederholt abbrechen, liegt es im ermessen der autofahrschule, ob weitere gratisfahrstunden gutgeschrieben werden.

5. zahlungsbedingungen und zusatzkosten für fahrstunden, den verkehrskundeunterricht, die antritts- und administrationspauschale, die benützung des fahrschulfahrzeuges für die praktische führerprüfung sowie das erstellen von abrechnungen

5.1 zahlungsbedingungen und zusatzkosten für fahrstunden, den verkehrskundeunterricht und die antritts- und administrationspauschale

die fahrstunden, der verkehrskundeunterricht und die antritts- und administrationspauschale sind bar oder mit einer kredit-/debitkarte zu bezahlen.

barzahlung ist am preisgünstigsten. werden obgenannte dienstleistungen mit einer kredit- oder debitkarte bezahlt, kostet aufgrund des zusätzlichen mehraufwandes in der buchhaltung eine fahrstunde chf. 84.00, der verkehrskundeunterricht chf. 178.50 und die antritts- und administrationspauschale chf. 84.00.

5.2 benützung des fahrschulfahrzeuges für die praktische führerprüfung

den fahrschülern und fahrschülerinnen, die bis zum start der praktischen führerprüfung alle besuchten fahrstunden bezahlt haben, wird von der autofahrschule das fahrschulfahrzeug für die prüfungsfahrt kostenlos zur verfügung gestellt.

bei ausstehenden beträgen wird dem/der fahrschüler/in zusätzlich chf. 30.00 (barzahlung) oder chf. 31.50 (kartenzahlung) für das benützen des fahrschulfahrzeuges während der praktische führerprüfung verrechnet.

zusätzlich behält sich die autofahrschule das recht vor, der praktischen führerprüfung begründet fernzubleiben.

5.3 erstellen von abrechnungen

die gebühr für das erstellen einer abrechnung und deren zustellung auf dem postweg beträgt chf. 44.00.

6. zahlungsverzug, betreibungs- und gerichtskosten

bei zahlungsverzug wird höchstens kredit in der höhe von vier fahrstunden gewährt. weitere fahrstunden werden erst nach erhalt des ausstehenden betrages erteilt.

im ermessen der autofahrschule können die zahlungsbedingungen angepasst oder verändert werden.

llfällige betreibungs- und gerichtskosten gehen vollumfänglich zulasten des/der fahrschülers/in. alle zahlungsbedingungen sind auf der webseite ersichtlich und verbindlich.

7. antritts- und administrationspauschale: eingeschlossene und nicht eingeschlossene dienstleistungen, versicherungsschutz, unterlagen, dokumentationen und arbeitsblätter

die antritts- und administrationspauschale beinhaltet nachfolgende dienstleistungen:

7.1.1 dienstleistungen

eine fahrstunde im gegenwert der administrationspauschale. diese fahrstunde dient der autofahrschule drive cool als standortbestimung.

7.1.2 administrative dienstleistungen

sämtliche administrative dienstleistungen vom beginn der praktischen führerausbildung bis zur abschliessenden termindisposition für die praktische führerprüfung.

nicht in der antritts- und administrationspauschale inbegriffen sind sämtliche zusätzliche mehraufwendungen, die aufgrund von kartenzahlungen anfallen. die erhöhten preise sind unter ziffer 5 aufgeführt.

7.2 versicherungsschutz

während des praktischen fahrunterrichts sowie der offiziellen praktischen führerprüfung sind fahrschüler/innen laut der abgegebenen versicherungsbestätigung durch die kollisionskasko- und unfallversicherung der autofahrschule drive cool versichert.

die autofahrschule verzichtet gegenüber dem/der fahrschüler/in auf das geltendmachen des selbstbehaltes und von schadenersatzansprüchen für die durch die versicherung gedeckten schäden.

7.3 unterlagen, dokumentationen und arbeitsblätter

sämtliche abgegebenen unterlagen, dokumentationen und arbeitsblätter sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich den fahrschülern und fahrschülerinnen der autofahrschule drive cool vorbehalten.

8. grobfahrlässiges verhalten: alkohol- und drogenmissbrauch, medikamente und übermüdung

der/die fahrschüler/in verpflichtet sich, die gesetzlichen bestimmungen zum führen eines fahrzeuges einzuhalten.

bei verdacht auf alkohol- oder drogenmissbrauch, medikamenteneinfluss oder übermüdung behält sich die autofahrschule das recht vor, die fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. die reservierte zeit wird vollumfänglich verrechnet.

bei grobfahrlässiger verursachung von verkehrsunfällen und kollisionen kann die versicherung bei den abgeschlossenen versicherungsleistungen auf ihr rückgriffs- und kürzungsrecht verzichten.

ausnahme: der fahrzeugführer oder die fahrzeugführerin hat das versicherte ereignis in angetrunkenem oder fahrunfähigem zustand oder durch besonders krasse missachtung der zulässigen höchstgeschwindigkeit verursacht.

9. abmeldungen, verspätungen und absenzen

9.1 abmeldungen

vereinbarte fahrstunden müssen mindestens 24 stunden im voraus abgemeldet werden.

bei nicht fristgerechter abmeldung liegt es im ermessen der autofahrschule, ob die reservierte zeit verrechnet wird.

9.2 verspätungen

bei verspätungen ist die autofahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. die verlorene zeit geht grundsätzlich zulasten des fahrschüler oder der fahrschülerin. wurde der fahrlehrer oder die fahrlehrerin über die verspätung nicht informiert, ist er/sie nach einer wartezeit von maximal 15 minuten nicht weiter verpflichtet zu warten. in diesem fall liegt es im ermessen der autofahrschule, ob die reservierte zeit verrechnet wird.

9.3 absenzen

bei nichterscheinen zum vereinbarten termin liegt es nach rücksprache mit dem/der fahrschüler/in im ermessen der autofahrschule, ob die reservierte zeit verrechnet wird.

10. ordnungsbussen

unter berücksichtigung des ausbildungsstandes, gehen ordnungsbussen, die eindeutig auf das verschulden des fahrschülers oder der fahrschülerin zurückzuführen sind, zulasten des fahrschülers oder der fahrschülerin.

11. fahrschulfahrzeug

die fahrstunden für den praktischen fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten fahrschulfahrzeug erteilt.

ausnahmsweise kann es nach rücksprache und im einverständnis mit dem fahrschüler oder der fahrschülerin und dessen/deren zustimmung zum einsatz eines anderen fahrschulfahrzeuges (von einem handgeschaltenem zu einem fahrzeug mit automatikgetriebe oder umgekehrt) kommen.

die angebotene leistung und der fahrzeugwechsel mindern den preis für diese fahrstunde nicht.

12. ausschluss aus der autofahrschule

die autofahrschule behält sich das recht vor, kursteilnehmer/innen aus dem verkehrskundeunterricht oder von der fahrausbildung begründet auszuschliessen.

das kursgeld für den verkehrskundeunterricht kann im ermessen der autofahrschule anteilsmässig zurückerstattet werden.

13. gerichtsstand

es gilt schweizer recht. gerichtsstand ist der firmensitz der autofahrschule drive cool.

14. änderungen dieser agb

die autofahrschule drive cool behält sich das recht vor, diese agb anzupassen oder zu ergänzen.

thun, januar 2021

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